Kurz vor Heiligabend verkaufte ich auf eBay ein iPhone. Vielleicht war das schon mein erster Fehler. Aber, naiv wie ich nun mal bin, dachte ich, dass nicht nur kleine Dinge wie Büroklammern oder Bücher, sondern auch teure, wertvolle Sachen in dem Online-Auktionshaus verkauft werden könnten, ohne dass Probleme entstehen.
Der Verkauf war als Bietangebot mit kostenlosem Versand innerhalb Deutschlands angelegt und endete nach sieben Tagen mit einem Gewinner, der Preis belief sich auf etwas über 400 Euro. Nach dem Ende der Auktion schickte ich dem Höchstbietenden die Zahlungsinformationen – alles lief bis dahin wie üblich.
Der Irrsinn startete danach. Denn ich erhielt eine Antwort auf Englisch mit dem Hinweis, dass er, der Käufer, nur über Weihnachten bei seinen Eltern in Deutschland sei und eigentlich in der Ukraine lebe (die bei eBay registrierte Adresse war in Deutschland). Er würde das Gerät gerne dorthin verschickt wissen, die Kosten würde er übernehmen. Wenn ich damit nicht einverstanden sei, könne ich das Angebot ja an den unterlegenen Bieter weitergeben. „Okay“, antwortete ich, „das Angebot war eigentlich auf Versand nach Deutschland beschränkt, aber wenn Sie die Kosten übernehmen, können wir das machen.“ Das war mein zweiter Fehler.